BGH stärkt Pressefreiheit: Staaten haben keine Unterlassungsansprüche gegen deutsche Medien
Wegweisendes Urteil für die Medienfreiheit
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung für die Pressefreiheit in Deutschland getroffen: Ausländische Staaten haben keinen rechtlichen Anspruch darauf, deutsche Medien zur Unterlassung kritischer Berichterstattung zu zwingen. Dies entschieden die Karlsruher Richter in einem Fall, bei dem das Königreich Marokko gegen Zeit Online und die Süddeutsche Zeitung vorgegangen war.
Der Fall: Pegasus-Überwachungssoftware im Fokus
Auslöser der rechtlichen Auseinandersetzung waren Artikel der beiden Medien vom Juli 2021 über die Verwendung der Spähsoftware Pegasus. Die Berichte thematisierten die Überwachung hochrangiger Politiker, Anwälte und Journalisten durch verschiedene Geheimdienste. Dabei stand auch der marokkanische Geheimdienst im Verdacht, unter anderem den französischen Präsidenten Emmanuel Macron ausgespäht zu haben.
Marokko wies diese Vorwürfe zurück und sah sich in seinem "sozialen Achtungsanspruch" und seiner "Staatenwürde" verletzt. Der Staat klagte auf Unterlassung der entsprechenden Berichterstattung.
BGH bestätigt: Staaten haben keine "persönliche Ehre"
Der BGH folgte der Einschätzung der Hamburger Vorinstanzen und wies die Revision Marokkos zurück. Die Begründung ist eindeutig: Dem Königreich stehe "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" ein Anspruch auf Unterlassung zu. Ein Staat habe weder eine "persönliche" Ehre noch sei er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Bedeutung für den investigativen Journalismus
Die Entscheidung stößt in der Medienlandschaft auf positive Resonanz. Die Süddeutsche Zeitung begrüßte das Urteil als Stärkung der Pressefreiheit. Holger Stark, stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Investigativressorts der Zeit, bezeichnete die Entscheidung als "wichtiges Signal für die Pressefreiheit und für den investigativen Journalismus – gerade bei Recherchen mit internationaler Relevanz".
Verbindung zu den Zielen der Initiative 18
Dieses Urteil unterstreicht die fundamentale Bedeutung freier und unabhängiger Medien für eine demokratische Gesellschaft – ein Kernanliegen der Initiative 18. Das BGH-Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass Medien ohne Furcht vor rechtlichen Konsequenzen durch ausländische Akteure über Missstände berichten können.
Die Entscheidung verdeutlicht drei zentrale Aspekte, die für die Anerkennung freier Medien als 18. UN-Nachhaltigkeitsziel sprechen:
Schutz vor externem Druck
Medien müssen vor Versuchen geschützt werden, ihre Berichterstattung durch rechtliche Drohungen zu unterdrücken – egal ob diese von Unternehmen, Organisationen oder Staaten ausgehen.
Investigativer Journalismus als demokratische Aufgabe
Gerade bei grenzüberschreitenden Themen wie der Pegasus-Überwachung ist unabhängige Berichterstattung essentiell für die Aufdeckung von Missständen und den Schutz der Bürgerrechte.
Rechtssicherheit für Medien
Klare rechtliche Rahmenbedingungen, wie sie der BGH nun geschaffen hat, sind Voraussetzung für nachhaltigen und mutigen Journalismus.
Kritik aus Marokko
Marokko bedauerte die Entscheidung und argumentierte, sie verwehre ausländischen Staaten das Recht, sich gegen "von Medienunternehmen verbreitete Unwahrheiten" zu verteidigen. Man befürchte eine Legitimierung der "Verbreitung von Desinformationen".
Fazit: Ein Meilenstein für die Pressefreiheit
Das BGH-Urteil setzt ein deutliches Zeichen: In Deutschland können ausländische Akteure nicht über rechtliche Mittel die freie Berichterstattung beschränken. Diese Rechtssicherheit ist ein wichtiger Baustein für das Vertrauen in unabhängige Medien und bestärkt die Forderung der Initiative 18 nach internationaler Anerkennung freier Medien als fundamentales Gut für nachhaltige Entwicklung.
Quelle: [HORIZONT Online](https://www.horizont.net/medien/nachrichten/bgh-marokko-hat-keinen-unterlassungsanspruch-gegen-deutsche-medien-233310)
